Update: BUND hat erneut Eilantrag gegen Konzerte auf der Insel Grafenwerth gestellt

So sah die Bühne auf der Insel Grafenwerth 2019 aus. FOTO: ELH

Die Kreisgruppe Rhein-Sieg der Naturschutzorganisation BUND will die Konzerte auf der Insel Grafenwerth in Bad Honnef weiterhin juristisch verhindern. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln bestätigte: „Es ist in der Tat kurzfristig ein neuer Eilantrag eingegangen. Die Kammer arbeitet mit Hochdruck, damit die Entscheidung vor dem ersten betroffenen Konzert am kommenden Samstag vorliegt.“

Das erneute juristische Vorgehen hatte Kreisvorsitzender Achim Baumgartner am Dienstag angekündigt. Die landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung, die der Rhein-Sieg-Kreis am Montag ausgestellt hatte, enthalte Mängel, so der Umweltschützer.

Allenfalls „verträgliche und erprobte Veranstaltungen“ seien zulässig, hieß es. „Ausnahmen sind nur möglich für Veranstaltungen, die die Inselnatur nicht beeinträchtigen. Dabei besteht kein Entscheidungsspielraum der Verwaltung.“

Zuvor hatte der BUND per Gericht durchgesetzt, dass Konzerte nur nach naturschutzrechtlicher Einzelfallprüfung und einer Ausnahmegenehmigung stattfinden können. Das hatte die Kreisverwaltung am Montag getan. Der Veranstalter werde zahlreiche Auflagen erfüllen, sodass nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen der Insel zu rechnen sei, so Landrat Sebastian Schuster. So enden alle drei Konzerte um 22.00 Uhr, es findet keine „Lichtshow“ statt und zum Schutz der Fledermäuse und Vögel auf der Insel sind besondere, vorbeugende Maßnahmen festgesetzt worden.

Dem BUND bezweifelt, dass der Rhein-Sieg-Kreis das alles beachtet habe: „Es ist ausgeschlossen, Konzertveranstaltungen mit mehr als 100 dB (A), die sonst in Stadien oder Konzertsälen stattfinden, in ein Landschaftsschutzgebiet zu verlegen und damit die Erholungsnutzung zu beeinträchtigen beziehungsweise die Vögel und Fledermäuse zu gefährden“, heißt es der Pressemitteilung.

Unterdessen kündigte Konzertveranstalter an, am Mittwoch mit dem Aufbau der Bühne zu beginnen.