Gericht untersagt Konzerte auf der Insel Grafenwerth – Veranstalter und Stadt legen Rechtsmittel ein

Das Programm des Klassikabends auf der Insel präsentierten die Konzertveranstalter Ernst-Ludwig Hartz (rechts) und Torsten Schreiber (links) gemeinsam mit dem erst 14-jährigen Pianisten Colin Pütz und Bürgermeister Otto Neuhoff. FOTO: Stadt Bad Honnef

Drei Konzerte am Pfingstwochenende auf der Rheininsel Grafenwerth in Bad Honnef dürfen nicht stattfinden. Mit einer Zwischenentscheidung hat das Verwaltungsgericht Köln heute (Donnerstag, 2. Juni 2022) angeordnet, dass sämtliche Vorbereitungshandlungen für die Konzerte einzustellen sind. Es hat in der Zwischenentscheidung mitgeteilt, den endgültigen Beschluss den Beteiligten noch heute zuzustellen. Veranstalter Ernst-Ludwig Hartz sagte: „Wir warten auf das Urteil und legen dann Rechtsmittel ein.“ Bedeutet: Veranstalter und Stadt Bad Honnef ziehen vor das Oberverwaltungsgericht Münster.

„Wir hoffen gemeinsam mit den vielen Menschen der Region, die sich seit Monaten auf diese wunderbaren und hochkarätig besetzten Konzerte auf unserer Insel Grafenwerth gefreut haben, dass die Konzerte doch noch stattfinden können“, sagte Bürgermeister Otto Neuhoff. Die Stadt wirbt auf ihrer Webseite weiterhin für „Klassik auf der Insel“. Am Samstag, 04.06.2022 sollen das Kölner Kammerorchester zusammen mit der aufstrebenden Dirigentin Magdalena Klein und als Solist Colin Pütz auftreten. „Die Insel Grafenwerth gibt mit ihrem wunderbaren Ambiente den stilvollen Rahmen für ein einzigartiges Klasssik-Erlebnis“, heißt es da.

Der BUND hatte bei dem Gericht gestern am späten Nachmittag einen Eilantrag gestellt, um die Veranstaltungen

  • Klassik auf der Insel – Kölner Kammerorchester, Solist Colin Pütz, 4. Juni 2022,
  • Andreas Vollenweider & Friends in Concert, 5. Juni 2022,
  • Patti Smith And Her Band, 6. Juni 2022,

zum Schutze der Umwelt zu verhindern. Die Insel Grafenwerth liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Nach Auffassung des BUND sind die genannten Konzerte dort verboten.

Zur Begründung der Zwischenentscheidung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, es sei möglich, dass schon durch den weiteren Aufbau der Einrichtungen Schutzgüter der Landschaftsschutzgebietsverordnung oder anderer naturschutzrechtlicher Regelungen irreversibel verletzt würden. Der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts erst kurz vor dem ersten Konzert sei allein auf das Verhalten des Rhein-Sieg-Kreises (RSK), des Veranstalters und der Stadt Bad Honnef zurückzuführen. Der RSK habe erst am vergangenen Montag (30. Mai 2022) die Erlaubnis für die Durchführung der Konzerte erteilt. Gegen diese Erlaubnis richtet sich der Eilantrag des BUND.

Bis vor einer Woche seien der RSK und die Stadt Bad Honnef davon ausgegangen, die Konzerte könnten ohne eine solche Erlaubnis stattfinden. Diese Einschätzung sei jedoch offensichtlich rechtswidrig gewesen und stehe auch nicht im Einklang mit der Verwaltungspraxis der vergangenen Jahre. Der Veranstalter habe diese Situation befördert, indem er die notwendige Erlaubnis erst am 25. Mai 2022 beantragt habe. Dass er eine solche Erlaubnis brauchte, war ihm von einem Konzert im Jahr 2019, aufgrund eines Gesprächs mit Mitarbeitern des RSK und aufgrund mehrerer Aufforderungen der Stadt Bad Honnef seit Langem bekannt.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte bereits in der vergangenen Woche einem Eilantrag des BUND wegen der Konzertveranstaltungen im Juni 2022 stattgegeben. Details zu dieser und weiterer Entscheidungen zur Insel Grafenwerth aus 2020 finden sich in den Pressemitteilungen des Gerichts vom 22. Mai 2020 und 24. Mai 2022: https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/17_24052022/index.php und https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/Archiv/2020/26_200522/index.php.

Az.: 14 L 942/22