Verbraucherzentrale: Festivalbesucher können Teil des Eintrittsgeldes zurückverlangen

Black Sabath konnten die Fans bei Rock am Ring nicht mehr erleben. Der Sonntag fiel komplett aus. FOTO: Promo/rar

Marek Lieberberg wird nicht müde zu betonen, dass es nicht seine Entscheidung war, Rock am Ring abzubrechen und spricht von „höherer Gewalt“. So steht es auch in den AGBs auf jedem Ticket. Doch  „Festivalbesucher können trotz höherer Gewalt verlangen, dass ihnen ein Teil des Eintrittspreises zurückgezahlt wird“, erklärte Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Aufgrund der Unwetter konnte nur ein Teil der angekündigten Bands spielen. Am Festivalsamstag spielten nicht mal die Hälfte der Bands, der Sonntag fiel komplett aus.

Müssen Teile einer Musikveranstaltung wegen höherer Gewalt ausfallen, dann entfällt dafür der Eintrittspreis, heißt es von der Verbraucherzentrale. Betroffene Besucher könnten das gezahlte Eintrittsentgelt zurückverlangen, soweit bei dem Festival keine Leistung erbracht werden konnte. „Wer Teile des Eintrittspreise trotz der schrecklichen Geschehnisse zurückfordern möchte, sollte sich schriftlich und mit einer Kopie des Tickets an den Veranstalter wenden“, rät Gollner. Die Höhe der Erstattung richte sich auch nach der Zahl der tatsächlich ausgefallenen Musik-Acts. „Sollte sich herausstellen, dass zum Beispiel die Hälfte der Konzerte nicht stattfinden konnte, dann liegt der erstattungsfähige Betrag unserer Auffassung nach bei etwa 50 Prozent des Eintrittspreises“, so der Verbraucherschützer weiter.

Da das Festival wegen höherer Gewalt abgesagt wurde, können Betroffene aber keine Mehrkosten ersetzt verlangen. „Beispielsweise für stornierte Zugtickets oder einen unnötig gewordenen Miet-Camper müssen die Verbraucher selbst aufkommen, da der Veranstalter solche Schäden nicht ersetzen muss.“